FAQ

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Art. 50 EU AI Act enthält keine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob Sie ein KI-System anbieten oder betreiben, das unter eine der Transparenzpflichten fällt — etwa einen Chatbot, KI-generierte Inhalte, Deepfakes oder Emotionserkennung.

Seit wann gelten die Transparenzpflichten des Art. 50?

Die Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

Nein. Der Hinweis muss bei der Interaktion selbst bzw. am Inhalt erkennbar sein — klar, spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition und barrierefrei. Ein Satz im Impressum, in den AGB oder in der Datenschutzerklärung erfüllt das nicht.

Was kostet ein Verstoß gegen Art. 50?

Nach Art. 99 Abs. 4 EU AI Act können Verstöße gegen die Transparenzpflichten mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Details im Ratgeber Bußgelder nach Art. 50.

Muss ich ChatGPT-Texte immer kennzeichnen?

Nein, nicht immer — es kommt auf die Rolle und den Inhalt an:

  • Die maschinenlesbare Output-Kennzeichnung (Abs. 2) trifft den Anbieter des KI-Systems, nicht Sie als bloßen Nutzer.
  • Veröffentlichen Sie einen KI-Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses informiert, müssen Sie das nach Abs. 4 offenlegen — außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung.
  • Werbetexte, Produktbeschreibungen oder interne Notizen fallen nicht unter Abs. 4.

Mehr dazu im Ratgeber KI-Texte kennzeichnen.

Was ist eine maschinenlesbare Kennzeichnung?

Eine technische Markierung im Inhalt selbst, die Software auslesen kann — etwa Metadaten oder Wasserzeichen, zum Beispiel nach dem C2PA-Standard. Sie ist nach Art. 50 Abs. 2 Pflicht für Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen. Welche technischen Standards im Detail als ausreichend gelten, ist noch nicht abschließend geklärt.

Gilt die Pflicht auch für rein interne KI-Nutzung?

Entscheidend ist, ob Menschen mit dem System interagieren oder Inhalte gegenüber Dritten bzw. der Öffentlichkeit verwendet/veröffentlicht werden. Wer KI nur als internes Werkzeug nutzt, ohne dass jemand mit ihr interagiert oder die Outputs veröffentlicht werden, wird von den Transparenzpflichten typischerweise nicht erfasst. Sobald ein interner Assistent aber direkt mit Personen interagiert oder KI-Inhalte nach außen gehen, greifen die Pflichten.

Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen, wenn ohnehin klar ist, dass es KI ist?

Art. 50 Abs. 1 sieht eine Ausnahme vor, wenn es für eine informierte, aufmerksame Person aus den Umständen offensichtlich ist, dass sie mit einer KI interagiert. Ob das im Einzelfall trägt, ist eine Wertungsfrage — im Zweifel ist der kurze Hinweis der sichere Weg. Siehe auch Chatbot kennzeichnen.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Der Anbieter bringt das KI-System auf den Markt bzw. stellt es bereit; der Betreiber setzt es ein. Art. 50 verteilt die Pflichten danach: Abs. 1 (Interaktions-Hinweis) und Abs. 2 (maschinenlesbare Kennzeichnung) treffen Anbieter, Abs. 3 (Emotionserkennung) und Abs. 4 (Deepfakes, KI-Texte) treffen Betreiber. Ein Unternehmen kann beide Rollen gleichzeitig haben.

Was zählt als Deepfake?

KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln. Betreiber müssen sichtbar offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Bei Kunst und Satire darf die Offenlegung das Werk nicht beeinträchtigen, muss aber in angemessener Weise erfolgen. Mehr im Ratgeber Deepfake-Kennzeichnung.

Wie muss der Hinweis konkret aussehen?

Klar und erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion bzw. Exposition, und barrierefrei zugänglich. Für einen Chatbot heißt das zum Beispiel: ein deutlicher Hinweis direkt im Chat-Fenster, bevor der Nutzer die erste Nachricht schreibt. Einen passenden Text erstellt Ihnen der Generator.

Macht mich dieses Tool „rechtssicher"?

Nein. KI-Hinweis erstellt Mustertexte ohne Gewähr und unterstützt Sie bei der Umsetzung der Transparenzpflichten — es ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Umsetzung im Einzelfall genügt, kann nur eine individuelle rechtliche Prüfung klären.

Ihre Frage war nicht dabei?

Der kostenlose Generator führt Sie Schritt für Schritt zu einem Hinweistext für Ihren konkreten Anwendungsfall.

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